Anwaltskanzlei
Cabinet d'avocats

Gerichtskostenhilfe und Gerichtsbeihilfe  ( Pro Deo )

Die Anwaltskanzlei RIGGI arbeitet mit der Gerichtskostenhilfe zusammen.  
 
Der Begriff Gerichtskostenhilfe  ( Pro Deo )  deckt zwei Hilfeleistungen ab :  
 
Die Gerichtskostenhilfe erlaubt dem Nutznießer eine teilweise oder ganz kostenfreie Dienstleistung eines Rechtsanwalts.  
 
Bedingungen :  
 
 
Die folgenden Personen können die einen kostenfreien Anwalt  ( Pro Deo-Anwalt )  nutzen :  
 
Der Empfänger eines Mindestlohns oder Sozialhilfe; 
Der Empfänger eines garantierten Einkommens für betagte Personen; 
Der Empfänger einer Behindertenbeihilfe; 
Der Minderjährige; 
Ein Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Berufung gegen eine Ausweisung vom belgischen Staatsgebiet beantragt; 
Eine Person, die Asyl beantragt; 
Ein Inhaftierter; 
Eine geistig kranke Person,  
...  
 
Die folgenden Personen können Gerichtskostenhilfe empfangen wenn Ihre Einkünfte geprüft wurden. Diese Personen können ganz oder teilweise Gerichtskostenhilfe empfangen :  
 
Alleinstehende, Zusammenlebende oder in einem Haushalt lebende Person, deren Nettoeinkünfte niedrig sind.  
 
Die Höchstgrenze dieser Einkünfte wird jedes Jahr angepasst. Um mehr Informationen hierüber zu erhalten, zögern Sie bitte nicht, uns diesbezüglich bei Ihrer Terminabsprache für ein Beratungsgespräch anzusprechen.  
 
Die Gerichtsbeihilfe :  
 
Die Gerichtsbeihilfe erlaubt Ihnen einen teilweisen oder komplett kostenfreien Zugang zu den Prozedurkosten  ( Gerichtsschreiberkosten , Einregistrierungen , Gerichtsvollzieherkosten ,...)  
 
Folgende Dokumente müssen erbracht werden, um Gerichtskostenhilfe und Gerichtsbeihilfe zu erhalten:  
 
Die Überprüfung der Einkünfte des Antragsstellers für Gerichtskostenhilfe wird anhand von den folgenden Originaldokumenten durchgeführt, Diese dürfen bei der Benennung des Pro Deo-Anwalts nicht älter als 2 Monate sein:   
 
Eine Haushaltszusammensetzung ausgestellt durch die Gemeinde des Wohnortes.  
 
Einen Beweis Ihrer Einkünfte oder Nicht-Einkünfte (Bescheinigung des Arbeitslosengeldes, der Sozialhilfe, der Krankenkasse, der Behindertenbeihilfe oder eines Lohnzettels, letzter Steuerbescheid, Bescheinigung der besuchten Schule,...)  
 
Der Beweis der eventuellen Zahlung von Alimente oder Gattenunterhalt (nicht älter als zwei Monate);  
 
Der Beweis des Einkommens oder Nichteinkommens der Personen, die Teil der Haushaltszusammensetzung sind.  
 
Zögern Sie nicht, die Anwaltskanzlei RIGGI für weitere Auskünfte zu kontaktieren.
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